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   BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05   

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BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05 (https://dejure.org/2007,1799)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2007 - XII ZB 217/05 (https://dejure.org/2007,1799)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2007 - XII ZB 217/05 (https://dejure.org/2007,1799)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Zeitlicher Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. ...

  • unalex.eu

    Art. 57, 27 Nr. 2 LugÜ1988, HUVollstrÜ
    Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks - Gewährleistung der Möglichkeit zur Verteidigung und fiktive Zustellung - Gewährleistung der Verteidigungsrechte bei fiktiver Zustellung - Das Verhältnis zwischen regelgerechter und rechtzeitiger Zustellung - ...

  • publications.europa.eu
  • Judicialis

    ZPO § 284; ; Lugano-Übk 1988 (LugÜ) Art. 27 Nr. 2; ; HUVollstrÜbk Art. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks im Vollstreckungsstaat

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit des Freibeweises im Beschwerdeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1531
  • MDR 2008, 149
  • MDR 2008, 333
  • FamRZ 2008, 390
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Danach ist bei der Abwägung auf Seiten des Schuldners zu berücksichtigen, ob er die Ineffizienz der (fiktiven) Zustellung durch ein ihm vorwerfbares Verhalten herbeigeführt hat (EuGH Urteil vom 11. Juni 1985 - Rs. 49/84 - Slg. 1985, 1779, 1801, Rdn. 32 - Debaecker und Plouvier/Bouwman = RiW 1985, 967).

    Dabei ist insbesondere an solche Fälle zu denken, in denen der Gläubiger nach der fiktiven Zustellung während des laufenden Verfahrens im Urteilsstaat den tatsächlichen Aufenthaltsort des Schuldners erfährt oder unschwer in Erfahrung bringen könnte (vgl. EuGH Urteil vom 11. Juni 1985 aaO Rdn. 31).

  • BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91

    Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Dabei hat das Gericht des Vollstreckungsstaates die Frage, ob die erfolgte Zustellung - hier nach dem Verfahrensrecht des schweizerischen Kantons Graubünden - ordnungsgemäß gewesen ist, in jedem Falle in eigener Zuständigkeit und Verantwortung und ohne Bindung an die Feststellungen des erststaatlichen Gerichts zu beurteilen (vgl. zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ: EuGH Urteil vom 3. Juli 1990 - Rs. C-305/88 - Slg. 1990, I-2725, 2749 f., Rdn. 28 f. - Lancray/Peters = IPrax 1991, 177; BGH Beschluss vom 2. Oktober 1991 - IX ZB 5/91 - NJW 1992, 1239, 1241).

    Obwohl eine fiktive Zustellung aus diesem Grunde vielfach auch auf eine Fiktion der Kenntnisnahme hinausläuft, kann in einer fiktiven Zustellung aber kein generelles Anerkennungshindernis gesehen werden, weil auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr nicht derjenige Schuldner begünstigt werden soll, der sich der Rechtsprechung im Ursprungsstaat durch Aufenthalt an einem unbekannten Ort entzieht (vgl. zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ: BGH Beschluss vom 2. Oktober 1991 - IX ZB 5/91 - NJW 1992, 1239, 1241; Bülow/Bockstiegel/Geimer/Schütze/Wolf Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen [Stand: Mai 2007] Art. 27 EuGVÜ Rdn. 29; MünchKomm-ZPO/Gottwald ZPO 2. Aufl. Art. 27 EuGVÜ Rdn. 26).

  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Für die Annahme, dass der Freibeweis jetzt auch in solchen Verfahrensabschnitten an das Einverständnis der Parteien gebunden sein sollte, in denen er bisher auch ohne diese Zustimmung für prozessual zulässig gehalten wurde, lässt sich indessen weder aus der Vorschrift selbst noch aus der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 15/1508, S. 18) etwas entnehmen.
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Das Übergehen dieses Beweisantrages findet unter diesen Umständen im Prozessrecht keine Stütze und verletzt daher den Anspruch des Antragsgegners auf rechtliches Gehör (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 1655; BGH Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03 - NJW-RR 2007, 500, 501).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Das Übergehen dieses Beweisantrages findet unter diesen Umständen im Prozessrecht keine Stütze und verletzt daher den Anspruch des Antragsgegners auf rechtliches Gehör (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 1655; BGH Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03 - NJW-RR 2007, 500, 501).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Dagegen werden die Anforderungen an das Beweismaß nicht vermindert; entscheidungserhebliche Tatsachen müssen weiterhin zur vollen richterlichen Überzeugung (§ 286 ZPO) bewiesen werden (BGH Beschluss vom 26. Juni 1997 - V ZB 10/97 - NJW 1997, 3319, 3320 und Urteil vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00 - NJW 2001, 2722, 2723).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Ist das Spezialabkommen - wie das HUVÜ 73 - im Hinblick auf die Ausgestaltung des Verfahrens offen, kann der Titelgläubiger in diesen Fällen das ihm am zweckmäßigsten erscheinende Verfahren nach seiner freien Entscheidung aus Art. 25 ff. LugÜ einerseits oder dem Spezialabkommen andererseits - in Verbindung mit den jeweiligen Ausführungsgesetzen - auswählen (vgl. zu Art. 57 EuGVÜ: EuGH Urteil vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. 1997, I-1147, 1157 Rdn. 26 ff., 1183 Rdn. 17 - van den Boogaard/Laumen = IPrax 1999, 35; vgl. zu Art. 71 Brüssel I-VO: Senatsbeschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 174/04 - FamRZ 2007, 989, 990 = BGHZ 171, 310).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die von der einen Partei vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen nicht ausreichen, um das Gericht von der Richtigkeit seines Tatsachenvortrages zu überzeugen oder - im Falle des Gegenbeweises - die Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit des gegnerischen Vorbringens zu erschüttern, muss das Gericht dieser Partei Gelegenheit zum Antritt des Zeugenbeweises und damit zur Einführung von Strengbeweismitteln mit einem höheren Beweiswert geben (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - NJW 2000, 814 und vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06 - NJW 2007, 1457, 1458).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99

    Vernehmung von Zeugen im Rahmen des Freibeweises

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die von der einen Partei vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen nicht ausreichen, um das Gericht von der Richtigkeit seines Tatsachenvortrages zu überzeugen oder - im Falle des Gegenbeweises - die Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit des gegnerischen Vorbringens zu erschüttern, muss das Gericht dieser Partei Gelegenheit zum Antritt des Zeugenbeweises und damit zur Einführung von Strengbeweismitteln mit einem höheren Beweiswert geben (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - NJW 2000, 814 und vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06 - NJW 2007, 1457, 1458).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Inanspruchnahme mehrerer

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
    a) Unter der Geltung des Art. 27 Nr. 2 LugÜ sind dabei diejenigen Grundsätze heranzuziehen, welche durch die Rechtsprechung des EuGH im Jahre 1985 zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ entwickelt worden sind (zur Einheitlichkeit der Auslegungsgrundsätze von EuGVÜ und LugÜ vgl. BGH Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01 - NJW-RR 2002, 1149, 1150).
  • EuGH, 27.02.1997 - C-220/95

    Van den Boogaard / Laumen

  • EuGH, 03.07.1990 - 305/88

    Lancray / Peters und Sickert

  • BGH, 09.07.1987 - VII ZB 10/86

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels im Wege des

  • BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96

    Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den

  • BGH, 26.06.1997 - V ZB 10/97

    Zeitpunkt der Zustellung an einen Rechtsanwalt

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Soweit die Antragsgegnerin geltend macht, eine Erfassung der exakten Eingangszeiten innerhalb eines Kalendertages nähmen die Gerichte gar nicht vor, weshalb ein entsprechender Vergleich schon nicht praktikabel sei, gilt: Die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung von Prozessvoraussetzungen, zu denen u.a. die (sachliche) Zuständigkeit des Gerichts gehört, kann - und zwar zutreffender Auffassung nach auch ohne Zustimmung der Parteien i.S.v. § 284 S. 2 ZPO - im sog. Freibeweisverfahren erfolgen (BGH NJW 2008, 1531 Rn. 20; BeckOK ZPO/Bacher, 24. Ed., § 284 Rn. 14; Rinken, in: Cepl/Voß, a.a.O., § 284 Rn. 89; a.A: Zöller/Greger, ZPO, 30. A:, § 284 Rn. 1; ebenfalls kritisch MünchKomm ZPO/Prütting, a.a.O. § 284 Rn. 28 und Musielak/Foerste, ZPO, § 284 Rn. 5).
  • BGH, 09.06.2021 - XII ZB 416/19

    Vollstreckbarerklärung einer US-amerikanischen Unterhaltsentscheidung: Wahrung

    Ob im Fall einer nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaats erfolgten fiktiven Zustellung der Benachrichtigung vom Verfahren die Verteidigungsrechte des Antragsgegners im Sinne von Art. 22 lit. e Nr. i HUÜ 2007 gewahrt sind, ist im Wege einer Abwägung der schützenswerten Interessen des Antragstellers und des Antragsgegners unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 28. November 2007 - XII ZB 217/05, FamRZ 2008, 390).

    Im Gegensatz zu manchen älteren Übereinkommen (zu Art. 6 HUVÜ 1973 und Art. 27 Nr. 2 LugÜ 1988 vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2007 - XII ZB 217/05 - FamRZ 2008, 390 Rn. 31 mwN) stellt der Wortlaut des Art. 22 lit. e Nr. i HUÜ 2007 nicht auf eine ordnungsgemäße Zustellung im formalen Sinn ab.

    Ob sich der Beklagte in einem späteren Verfahren der Vollstreckbarerklärung auf die seine Verteidigungsmöglichkeiten beschränkende Ineffizienz der fiktiven Zustellung berufen kann, ist im Wege einer Abwägung der schützenswerten Interessen des Klägers und des Beklagten zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 28. November 2007 - XII ZB 217/05 - FamRZ 2008, 390 Rn. 31 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 83/16 - MDR 2017, 1324 Rn. 25 zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ; Botur FamRZ 2010, 1860, 1864 f. zu Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO).

    Hierfür kommen namentlich solche Fälle in Betracht, in denen der Antragsteller während des laufenden Verfahrens im Ursprungsstaat den tatsächlichen Aufenthalt des Antragsgegners erfährt, er das Gericht jedoch vor Erlass der Säumnisentscheidung nicht hiervon in Kenntnis setzt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2007 - XII ZB 217/05 - FamRZ 2008, 390 Rn. 32 ff. mwN; EuGH Urteil vom 11. Juni 1985 - Rs. 49/84 - Slg. 1985, 1792, 1801 Rn. 31 f. - Debaecker = RiW 1985, 967 zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ).

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des

    Hingegen richtet sich die Art und Weise der Tatsachenermittlung und Wahrheitsfindung nach dem nationalen Verfahrensrecht des Vollstreckungsstaates (BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - XII ZB 217/05, NJW 2008, 1531 Rn. 20, zu Art. 27 Nr. 2 Lugano Übereinkommen; vom 12. Dezember 2007, aaO Rn. 26).

    Vor diesem Hintergrund ist bei fiktiven Zustellungen zu prüfen, ob sie tatsächlich die Möglichkeit einer Verteidigung eröffnen und in diesem Sinne rechtzeitig sind (BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - XII ZB 217/05, NJW 2008, 1531 Rn. 31 zu Art. 27 Nr. 2 Lugano Übereinkommen; Roth, IPRax 2008, 501, 502; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 34 EuGVVO Rn. 71).

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